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Wohnungskauf- und Bauträgervertrag: Was gibt es zu beachten?

Ein Häuschen im Grünen oder die eigenen vier Wände in zentraler Lage mit guter Verkehrsanbindung erträumen sich viele. Für die, die diesen Traum in die Realität umsetzen können, ist es aber nicht mit einer Geldzahlung und einem Handschlag getan. In der Regel werden Neubauhäuser und -wohnungen heute über Bauträgerfirmen erworben, die als Dienstleister und Ansprechpartner für den Käufer fungieren. Sie bauen auf eigene Kosten Immobilien auf Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie für diesen Zweck erwerben. Für Käufer einer Immobilie hat dies mehrere Vorteile: es gibt nur einen Ansprechpartner vom ersten Beratungsgespräch über die nötigen Genehmigungen bis zur Schlüsselübergabe. Der Bauträger übernimmt die gesamte Verantwortung für das Bauvorhaben sowie dessen Planung und die Kosten. Wir bei GERT LICHIUS nehmen diese Verantwortung sehr ernst und legen darum besonderen Wert auf durchdachte Gestaltung und Vorbereitung unserer Bauvorhaben. Dabei berücksichtigen wir auch individuelle Anliegen, damit ein Wohnraum wirklich zum Wunschzuhause wird. Als Ergebnis finden sich alle Einzelheiten und Ausstattungsmerkmale in unseren Verkaufsplänen und Baubeschreibungen. Darin wird die Immobilie so detailliert dargestellt, dass diese Dokumente auch Bestandteil des notariellen Kaufvertrags mit unseren Kunden werden.

Denn jeder Käufer hat gegenüber dem Bauträger Ansprüche, die im Bauträgervertrag festgehalten sind. Seit 2018 ist dieser im BGB § 650u f. reglementiert und unterliegt den Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Folgende Dokumente müssen enthalten sein:

  • Kaufvertrag mit Bauverpflichtung
  • Vollständige Bau- und Leistungsbeschreibung
  • Lageplan und Baupläne
  • Transparente Kostenaufstellung
  • Kaufpreis und Zahlungsplan
  • Bauzeit und Fertigstellungstermin bzw. konkreter Einzugstermin
  • Lastenfreistellung
  • Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaft bzw. Freistellungsversicherung durch den Bauträger
  • Bei Eigentumswohnungen und teilweise auch bei Reihen- und Doppelhäusern müssen zusätzlich Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegen

Da Grundbesitz verkauft wird, muss der enthaltene Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Der Käufer hat vor der Beurkundung 14 Tage Zeit, den Kauf- bzw. Bauträgervertrag zu prüfen. Der Bauträger ist verpflichtet, den Bau bis zu einem vertraglich festgelegten Datum oder in einem definierten Zeitraum abzuschließen. Die Bezahlung erfolgt nach Baufortschritt in 7 Raten. Der Bauträger darf laut MaBV keine Zahlungen des Käufers annehmen, wenn der Baufortschritt nicht abgesichert ist. Der Käufer zahlt also nur, was durch Baufortschritt einen tatsächlichen Gegenwert hat. Nach erfolgreicher Abnahme und Zahlung der letzten Rate erfolgt die Eigentumsüberschreibung der Immobilie beim Notar.

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Bauträger können Hauskäufern viel Risiko und Aufwand abnehmen. Alle wichtigen Details werden dabei in einem Bauträgervertrag festgehalten.

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