Insgesamt neun Bauabschnitte umfasst das Bauvorhaben Augustus-Gärten von GERT LICHIUS im beliebten Wohnstandort Brühl. Nach einer etwa zweijährigen Bauphase wurden die ersten beiden Bauabschnitte jetzt fertiggestellt und mehr als die Hälfte der insgesamt 47 Häuser an die glücklichen neuen Besitzer übergeben.
„Wir freuen uns, dass wir gerade in der aktuell sehr angespannten Situation den Käufern den Einzug in ihr neues Heim trotz allem ermöglichen konnten“, so Geschäftsführer Guido Lichius. Mit wenigen Ausnahmen konnten die Häuser normal fertig gestellt werden, auch wenn es bei einigen Materialien Lieferschwierigkeiten gab. Veränderungen mussten aber nur sehr wenige durchgeführt werden.
Für die frisch gebackenen Hausbesitzer steht jetzt die Gestaltung der Außenflächen an. „Bei dem sommerlichen Wetter die ideale Gelegenheit, direkt mit der Nachbarschaft in Kontakt zu kommen“, so Lichius.
Um- und damit Einzüge in den Augustus-Gärten sind im aktuell veränderten Corona-Alltag möglich. Umzüge sind erlaubt, Umzugsunternehmen dürfen weiterhin arbeiten. Um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, ist jedoch bei der Planung einiges zu beachten. Beim Umzug selbst gilt wie in nahezu allen Bereichen des aktuellen Alltags: Abstand halten, aufs Händeschütteln verzichten, Hände regelmäßig und gründlich waschen und nichts ins Gesicht fassen. Möbel und sonstige Oberflächen sollten gründlich mit Haushaltreiniger abgewischt werden, um eventuell daran haftende Erreger und Viren zu beseitigen.
Das bunte Durcheinander mit einer Schar aus Freunden und Helfern ist für viele das, was einen Umzug ausmacht. Die aktuelle Situation lässt einen solchen Umzugstrubel aber leider nicht zu. Auch hier gilt das derzeit unseren Alltag prägende Kontaktverbot. Es sollte also ein professionelles Umzugsunternehmen engagiert werden. Denn: Die Kontaktsperre gilt nicht bei beruflich bedingten Kontakten. Spediteure und Umzugsunternehmen tragen mit einer regelmäßigen Desinfektion aller Fahrzeuge sowie der Ausstattung aller Mitarbeiter mit Schutzhandschuhen dazu bei, die Risiken so gering wie möglich zu halten. Für die Kunden bei der Planung zu beachten: Verpackungsmaterialien werden aufgrund der Ansteckungsgefahr eventuell nicht zurückgenommen und müssen vom Kunden selbst entsorgt werden.
Ämter und Behörden sind in Folge der aktuellen Lage häufig unterbesetzt oder sogar noch geschlossen. Aufgrund verlängerter Bearbeitungszeiten sollte beispielsweise eine Haltverbotszone für den Umzugswagen rechtzeitig beantragt werden. Um die Ämter weiterhin zu entlasten, sind auch die Regelungen zur Meldepflicht angepasst worden. Anstatt sich innerhalb von zwei Wochen persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden, genügt aktuell ein Nachweis des Wohnortwechsels – beispielsweise durch Vorlage des neuen Mietvertrages, eine Bestätigung der Kündigung des alten Vertrages oder eine eidesstattliche Versicherung.