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Entlastung Grunderwerbssteuer: NRW.Zuschuss Wohneigentum

Für alle, die in diesem Jahr eine Immobilie erworben haben oder es noch vorhaben, gibt es gute Nachrichten: Ab dem 30. August können Käufer im Rahmen des Förderprogramms NRW.Zuschuss Wohneigentum bei der NRW.Bank eine Entlastung von der Grunderwerbssteuer beantragen. Hier gibt es die wichtigsten Infos zur Förderung und Antragstellung.

Bei Immobilienkäufen verlangt Nordrhein-Westfalen bei der Grunderwerbssteuer mit 6,5 Prozent den derzeitigen Höchstsatz in Deutschland. Trotz verschiedenster Beteuerungen, diesen reduzieren zu wollen, ist seitens der Landesregierung bisher nichts geschehen. Kurz vor der Landtagswahl im Mai wurde das neue 400 Millionen Euro starke Förderprogramm NRW.Zuschuss Wohneigentum ins Leben gerufen, das privaten Immobilienkäufern zumindest eine Entlastung zukommen lässt.

Wer im Jahr 2022 eine Immobilie oder ein Grundstück zur Selbstnutzung erworben hat oder noch erwirbt, kann ab dem 30. August bei der NRW.Bank eine Rückerstattung in Höhe von 2 Prozent des Kaufpreises beantragen. Maximal können 10.000 Euro ausgezahlt werden - bei Kaufpreisen über 500.000 Euro beträgt die Förderung also weniger als 2 Prozent. Bereits jetzt können sich Antragsteller auf der Förderseite der NRW.Bank registrieren und alle Richtlinien nachlesen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Förderprogramm gilt für alle Immobilien-Kaufverträge, die 2022 notariell beurkundet wurden/werden.
  • Nur natürliche Personen sind förderberechtigt (keine Unternehmen).
  • Auch für Immobilien auf Erbbaugrundstücken können Förderungen beantragt werden.
  • Sie ziehen erst später ein? In diesem Fall müssen Sie erklären, dass Sie die Immobilie zukünftig als Hauptwohnsitz nutzen werden. Eine Meldebescheinigung können Sie innerhalb von drei Jahren nachreichen.
  • Kaufen mehrere Personen eine Immobilie, muss sie mindestens ein Käufer als Hauptwohnsitz nutzen. Den Antrag stellen alle Personen gemeinsam.
  • Auf der Förderseite NRW.Zuschuss Wohneigentum erhalten Sie detaillierte Infos zu den Förderrichtlinien und benötigten Daten/Unterlagen für einen Antrag. Bereits jetzt können sich Käufer vorab registrieren. Sie werden per Mail informiert, sobald der Antragsprozess auf Zuschussförderung startet.

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Ab dem 30. August können Käufer von Immobilien im Rahmen des Förderprogramms NRW.Zuschuss Wohneigentum eine Entlastung von der Grunderwerbssteuer beantragen.

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